Krankheitserreger gelangen über Tiere, Menschen, Fahrzeuge, Geräte oder Waren in den Schweinestall und verbreiten sich dort weiter. Feste Regeln für Personen und Fahrzeuge, gereinigte Abteile, sauberes Futter und Wasser sowie die Bekämpfung von Schadnagern bremsen diese Ausbreitung.
Wenn die Maßnahmen zusammenpassen und im Alltag eingehalten werden, sinkt das Risiko von Krankheitsausbrüchen, Behandlungskosten und Produktionsausfällen. Hygiene garantiert keinen bestimmten finanziellen Ertrag.
Übertragungswege im Betrieb
Tiere, Menschen, Fahrzeuge, Geräte und Waren können Krankheitserreger in den Bestand bringen. Im Stall gelangen die Erreger zum Beispiel über Kleidung, Stiefel und gemeinsam genutzte Arbeitsgeräte von einem Bereich in den nächsten. Hygieneregeln sollten deshalb zu den Wegen passen, die Menschen und Gegenstände im Betrieb tatsächlich nehmen.
Fahrzeuge, die nicht zum Betrieb gehören, sollten möglichst außerhalb des Tierbereichs bleiben. Müssen Lieferungen oder Tiertransporte in den Stallbereich fahren, begrenzen festgelegte Zufahrten und Ladeplätze den Kontakt mit den Stallgebäuden. Besucher melden sich an, ziehen betriebseigene Kleidung und Schuhe an und halten sich an die Regeln am Eingang. In einem Besucherbuch wird festgehalten, wer den Betrieb betreten hat.
Wer zuerst gesunde und jüngere Gruppen versorgt und danach ältere oder auffällige Tiere, trägt seltener Erreger von einem Bereich in den nächsten. Stiefel und Geräte sollten nicht unkontrolliert zwischen Abteilen wechseln. Eine Hygieneschleuse ist ein Übergangsbereich zwischen draußen und Stall. Wie sie ausgestattet sein muss, hängt vom Betrieb und den geltenden Anforderungen ab.
Tiere und Abteile trennen
Beim Rein-Raus-Verfahren kommen die Schweine einer Gruppe gemeinsam in den Stall und verlassen ihn auch gemeinsam. Danach wird das leere Abteil gereinigt, bevor die nächste Gruppe einzieht. Getrennte Altersgruppen und klare Arbeitswege verringern den direkten Kontakt zwischen Tieren mit unterschiedlichem Gesundheitsstatus.
Auch räumlich getrennte Abteile können Krankheitserreger austauschen, wenn sie zum Beispiel dieselbe Lüftungsanlage oder denselben Güllekeller nutzen. Prüfe bei der Planung deshalb, welche Bereiche technische Verbindungen gemeinsam nutzen.
Für neu eingestallte Tiere sollte der Betrieb festlegen, wie er sie bei der Ankunft beobachtet und bei Bedarf absondert. Die Schweinehaltungshygieneverordnung schreibt für bestimmte Betriebe eine Absonderung von mindestens drei Wochen vor. Sie nennt auch Ausnahmen, darunter bestimmte Mast- oder Aufzuchtbetriebe mit Rein-Raus-System. Ob die Vorgabe für einen Betrieb gilt, hängt von seiner Betriebsart und der passenden Anlage der Verordnung ab. Besprich die Umsetzung mit der bestandsbetreuenden Tierärztin oder dem Tierarzt.
Tiere täglich beobachten
Kontrolliere die Tiere täglich, um gesundheitliche Veränderungen früh zu erkennen. Achte auf auffälliges Fressverhalten, Durchfall, veränderte Aktivität und andere Abweichungen vom üblichen Zustand der Gruppe. Halte Beobachtungen und Maßnahmen fest, damit du Veränderungen über mehrere Tage verfolgen kannst.
Trenne kranke oder auffällige Tiere möglichst früh von gesunden Gruppen und versorge sie zuletzt. Bei mehreren Tieren mit Krankheitszeichen, bei Fieber oder bei rascher Verschlechterung sollte eine Tierärztin oder ein Tierarzt die Tiere untersuchen. Aufzeichnungen helfen einzuschätzen, ob nur einzelne Tiere betroffen sind oder sich das Problem im Bestand ausbreitet.
Stall gründlich reinigen
Entferne zuerst groben Schmutz, damit das Desinfektionsmittel wirken kann. Mist, Futterreste und angetrockneter Schmutz schirmen Krankheitserreger ab. Reinigen und desinfizieren sind deshalb zwei aufeinanderfolgende Arbeitsschritte.
Ein Ablauf für ein leer stehendes Abteil sieht so aus:
- Tiere und bewegliche Geräte entfernen. Futterreste, Einstreu, Staub und groben Schmutz beseitigen.
- Oberflächen einweichen, damit angetrocknete Verschmutzungen aufweichen.
- Stallflächen, Einbauten und relevante Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen gründlich reinigen.
- Wasserreste entfernen und die Flächen trocknen lassen.
- Falls es die betriebliche Vorgabe, die Erregerlage oder eine anwendbare Vorschrift verlangt, ein geeignetes Desinfektionsmittel nach Etikett auftragen.
- Vorgeschriebene Dosierung, Einwirkzeit und Schutzmaßnahmen einhalten und den Stall anschließend trocknen lassen.
Wähle ein Mittel, das zum Erreger und zum Einsatzbereich passt. Halte dich an die Angaben auf dem Etikett zu Verdünnung, Temperatur und Einwirkzeit. Schutzkleidung schützt die Personen, die das Mittel anwenden. Beachte bei der Behandlung auch die Vorgaben zum Schutz von Tieren und Umwelt.
Die passenden Reinigungswerte hängen von der Anlage ab. Eine Schweizer Fachinformation der SUISAG mit Stand Januar 2025 nennt etwa 20 Minuten Einweichzeit, 42 °C Reinigungstemperatur und eine Trocknung über Nacht als häufig ausreichend. Diese Werte stammen aus der Fachinformation und gelten nicht automatisch für jeden Stall. Sie zeigt auch ein Beispiel für die Abnahme der Gesamtbakterienzahl: von einer Milliarde auf eine Million nach der Reinigung und auf tausend nach der Desinfektion. Diese Wirkung ist nicht für jeden Betrieb garantiert.
Futter, Wasser und Schädlinge
Auch Futter- und Wasseranlagen müssen sauber bleiben. Futterreste in Silos, Förderschnecken und Flüssigfütterungsanlagen können zu Verunreinigungen führen. Nimm deshalb Lagerbehälter und Anlagenteile in die Reinigungsplanung auf. Kontrolliere auch Tränken und Wasserleitungen regelmäßig, um Verschmutzungen und technische Probleme zu bemerken.
Schadnager verbreiten Krankheitserreger und verunreinigen Futter. Geschlossene Futterlager und dichte Gebäudeöffnungen erschweren ihnen den Zugang. Kontrolliere Köder- und Fallenstellen regelmäßig, um einen Befall früh zu erkennen. Welche Vorgaben zur Schadnagerbekämpfung und Schutzkleidung gelten, hängt von der Betriebsart und den einschlägigen Anforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung ab.
Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung
Die Anforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung hängen von der Haltungsform und der Betriebsgröße ab. Für bestimmte Bestände nach den Anlagen 2 bis 5 muss eine Tierärztin oder ein Tierarzt die Tiere klinisch untersuchen: mindestens zweimal im Jahr oder einmal je Mastdurchgang. Für bestimmte Betriebe aus Anlage 2 schreibt die Verordnung außerdem vor, frei gewordene Ställe zwischen Ausstallung und Wiederbelegung zu reinigen und zu desinfizieren. Das gilt nach Tierbewegungen auch für bestimmte Geräte und Verladeplätze.
Diese Vorgaben gelten nicht automatisch für jeden Schweinebetrieb. Prüfe vor einer Änderung der Abläufe, welche Anlage und Vorschrift für deinen Betrieb gilt. Dabei helfen die bestandsbetreuende Tierärztin oder der bestandsbetreuende Tierarzt und bei Bedarf die zuständige Behörde.
Maßnahmen wirtschaftlich planen
Hygiene kostet Zeit und Geld. Dazu zählen Ausgaben für Reinigung, Wasser und Energie. Auch Schutzkleidung und geeignete Mittel verursachen Kosten. Krankheiten, Behandlungen und Produktionsausfälle verursachen ebenfalls Kosten. Wie hoch die einzelnen Kosten im Betrieb ausfallen, hängt vom Bestand, den Krankheitserregern und den Arbeitsabläufen ab. Daraus lässt sich weder eine pauschale Rendite noch eine feste Zeit bis zur Kostendeckung berechnen.
Dokumentiere den Reinigungsaufwand zusammen mit gesundheitlichen Auffälligkeiten. Wenn du zum Beispiel die Arbeitszeit für die Stallreinigung erfasst, kannst du sie mit Behandlungen, Verlusten und Produktionsdaten vergleichen. So erkennst du, wo Änderungen sinnvoll sind. Die Aufzeichnungen zeigen außerdem, ob eine Maßnahme regelmäßig umgesetzt wird und ob sich die Gesundheit der Tiere danach verändert.
