Die EU-Verordnung zu gentechnisch verändertem Futtermittel

Im April 2004 haben die EU-Länder eine einheitliche Regelung für den Einsatz von gentechnisch verändertem Futtermittel getroffen, diese Regelung ist bis heute für alle EU-Länder verbindlich. Die EU-Länder sehen damit strengere Kontrollen, eine erweitere Kennzeichnung und das Recht auf Information der Öffentlichkeit in Bezug auf gentechnisch verändertes Futtermittel vor.

Die Sicherheitsanforderungen der EU

Vor der Markteinführung müssen gentechnisch veränderte Futtermittel in einem Labor der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit untersucht werden. Die Untersuchung muss ergeben, dass die Futtermittel keine negativen Auswirkungen auf Menschen, Tiere oder die Natur haben. Zudem muss sichergestellt sein, dass gentechnisch verändertes Futtermittel keinen Ernährungsmangel bei den gefütterten Tieren herbeiführt. Der letzte Aspekt der Prüfung ist die eventuelle Irreführung von Konsumenten, welche zu unterbinden ist.

Die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Futtermittel

Laut der Verordnung müssen alle Lebensmittel und Futtermittel, welche aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnungspflicht greift nicht, falls weniger als 0,9 % des Produktes aus gentechnisch verändertem Ursprung stammen. Des Weiteren besteht keine Kennzeichnungspflicht für Hersteller, die eine technisch unvermeidbare Beimischung von gentechnisch verändertem Material belegen können. Übliche Beimischungen, welche von der EU bereits zugelassen waren, fallen ebenfalls nicht unter die Kennzeichnungspflicht. Der klare Nachteil der Kennzeichnungspflicht für Verbraucher ist, dass tierische Produkte wie Fleisch, Fisch, Eier und Milch nicht gekennzeichnet werden müssen wenn die Tiere mit gentechnisch verändertem Futtermittel ernährt wurden. Diese weitere Ausnahme der Kennzeichnungspflicht führt dazu, dass der Konsument nicht erfährt, ob beispielsweise das Schwein, aus dem sein Schnitzel hergestellt wurde, bei der Schweinefütterung vom Landwirt gentechnisch verändertes Futtermittel erhalten hat.

Das Portal www.bauernnetzwerk.at liefert weitere Informationen rund um die Landwirtschaft.

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