Der Hof als Zentrum familiärer Zusammenarbeit und familiärer Wohnstätte ist ein seit Jahrhunderten etablierter Komplex. Bedingt durch seine Struktur, können jedoch bei der Firmennachfolge Probleme auftreten. Obwohl in der Regel der Familienbetrieb noch zu Lebzeiten des Besitzers innerhalb der Familie weitergegeben wird, bringen Abweichungen Probleme mit sich.
Hofnachfolge nach dem Anerbenrecht – wertsichernd
Folgend dem Anerbenrecht wird der Hof als sogenannte Sondererbfolge an den Anerben weitergegeben. Die Trennung von Hofvermögen und hoffreiem Vermögen dient dem Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Einer Zerschlagung der ‚Einheit Hof‘ infolge erbrechtlicher Schwierigkeiten soll damit vorgebeugt werden. Das hoffreie Vermögen wird nach geltendem Erbrecht weitergegeben. Eine frühzeitige Nachfolgeregelung ist jedoch auch im familiären Rahmen nötig, um vermeidbaren Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen.
Gleitende Hofübergabe an Außenstehende – emotional belastend
Im Falle der Unmöglichkeit der Weitergabe des Hofes an ein Familienmitglied ist der Hof außerhalb der Familie weiterzugeben. Durch seine Struktur stellt der Hof jedoch mehr als nur einen materiellen Wert dar. Er ist nicht nur Arbeitsstätte, sondern auch familiäres Zentrum. Eine Weitergabe ist daher immer problematisch. Ist eine familienexterne Weitergabe unumgänglich, bietet sich die gleitende Hofübergabe an. Bei der Finanzierung durch Bankkredite stehen hier die Risiken und die Ertragskraft des Käufers, bzw. des Kreditnehmers im Fokus.
Weiterführende Informationen:
- Der Bund der Deutschen Landjugend (BDL) hat in einer ausführlichen Broschüre wichtige Informationen zum Thema Hofnachfolge und Existenzgründung in der Landwirtschaft zusammengestellt.
- Die Webseite www.hofgruender.de informiert detailliert über die Nachfolgemöglichkeiten, Unterstützung bei auftretenden Schwierigkeiten sowie Hofneugründungen.