Sturmversicherung für die Landwirtschaft: Was es zu beachten gilt

Bauernhöfe und landwirtschaftliche Betriebe bedürfen eines umfassenden Versicherungsschutzes, der Besitzer und Betreiber im Schadensfall vor dem finanziellen Ruin schützt. Dazu zählt auch eine Sturmversicherung, die in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen hat und mittlerweile auch als eigener Versicherungszweig gilt.

Was genau deckt die Versicherung ab?

In der Versicherung gegen Sturmschäden sind alle Schäden an Gebäuden und an beweglichen Objekten inbegriffen. Dazu zählen Beschädigungen durch die Luftbewegungen selbst oder auch durch umgestürzte Bäume und umherfliegende Gegenstände. Der Versicherungsschutz gilt aber meist nur für Windgeschwindigkeiten ab 63 km/h oder Windstärke 8, denn nur diese werden offiziell als Sturm angesehen. Schäden durch Erdbeben oder andere Naturgewalten fallen nicht unter den Versicherungsschutz, ebenso wenig wie Beschädigungen, die infolge von Fahrlässigkeiten vonseiten des Versicherungsnehmers entstehen.

Welche Arten der Sturmversicherung gibt es?

Bei den meisten Versicherungen gegen Sturmschäden handelt es sich zunächst um reine Sachversicherungen. Die Hausrat- oder Wohngebäudepolice, die vergleichbare Beschädigungen bei Privatpersonen abgedeckt, ist für gewerbliche Betriebe und die Landwirtschaft nicht ausreichend. Hier kann auch eine sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen werden, für den Fall, dass Sturmschäden die betrieblichen Vorgänge vorübergehend stilllegen und finanzielle Einbußen zur Folge hätten. Ein Abschluss mit Eigenbeteiligung ist bei Sturmversicherungen möglich und kommt vergleichsweise häufig zum Einsatz. Details, Tests und Tipps zu diesem Thema finden Sie hier bei der Stiftung Warentest.

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